Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.614 Anfragen

Konkludenter Eintritt in Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall mietete ein Ehepaar eine Wohnung an, ohne daß der Mietvertrag von der Ehefrau unterschrieben wurde. Dies wurde auch später nicht nachgeholt. Nach gut 10 Jahren zog der Ehemann im Rahmen der Trennung aus, ohne den Vermieter zu informieren. Später kam es zwischen Vermieter und Ehefrau zum Streit darüber, ob zwischen ihnen ein wirksames Mietverhältnis bestand.
Obwohl die Ehefrau den Vertrag nie unterschrieben hatte, bejahte der BGH diese Frage. Der Eintritt in den Mietvertrag war konkludent erfolgt, da die Ehefrau während der Mietzeit zahlreiche rechtserhebliche Erklärungen gegenüber der Hausverwaltung abgegeben, jeglichen Schriftverkehr in eigenem Namen geführt und nach der Trennung die Miete selbst bezahlt und die Wohnung jahrelang alleine genutzt hatte.


BGH, 13.07.2005 - Az: VIII ZR 255/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg