Hat ein Mieter einen Brand in seiner Mietwohnung schuldhaft verursacht, so ist die Miete auch dann weiter zu bezahlen, wenn die Wohnung durch den Brand unbewohnbar geworden ist. Die Gebäudeversicherung des Vermieters ist nicht verpflichtet, über den Sachschaden hinaus auch einen Mietausfall auszugleichen.
OLG Düsseldorf - Az: 4 U 13/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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