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Provision für Mitarbeiter der Hausverwaltung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Es besteht kein Anspruch auf Maklerprovision für die Vermittlung einer Wohnung aus dem Verwaltungsbestand eines Wohnungsverwaltungsunternehmens, wenn der Vermittler beim Wohnungsverwaltungsunternehmens tätig ist, als solcher auf der Internetseite des Unternehmens präsentiert wird und unter einer Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens erreichbar ist.

Hier liegt eine besondere Nähe des Vermittlers zur Verwaltung vor, sodass die Gefahr besteht, dass im Konfliktfall die Interessen des Wohnungssuchenden gegenüber dem Eigentümer nicht hinreichend gewahrt werden.

Wurde zunächst eine Provision gezahlt, so kann diese zurückverlangt werden.


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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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