Macht ein Makler im Exposé eines Objekts unrichtige Angaben (vorliegend: „vollständig saniert“) so liegt bei Bestehen eines Maklervertrages eine schuldhafte Vertragspflichtverletzung vor.
Der Makler macht sich in diesem Fall stets schadensersatzpflichtig.
Der Makler macht sich in diesem Fall stets schadensersatzpflichtig.
OLG Frankfurt, 13.02.2008 - Az: 15 U 137/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


