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Makler muß nicht auf Fertighaus hinweisen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung des Maklers, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, daß es sich bei einem Wohnhaus, welches sich auf dem zu erwerbenden Grundstück befindet, um ein Fertighaus handelt. Ein Fertighaus ist nicht ohne weiteres ein Haus mit minderem Gebrauchs- oder Verkehrswert.


OLG Frankfurt, 01.08.2005 - Az: 19 W 26/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe