| Makler muß nicht auf Fertighaus hinweisen |
| Es besteht keine Verpflichtung
des Maklers, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, daß es sich bei
einem Wohnhaus, welches sich auf dem zu erwerbenden Grundstück befindet,
um ein Fertighaus handelt. Ein Fertighaus ist nicht ohne weiteres ein Haus
mit minderem Gebrauchs- oder Verkehrswert.
OLG Frankfurt, 1.8.2005 – Az: 19 W 26/05 |