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Kein Maklerlohn für Testamentsvollstrecker

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Testamentsvollstrecker kann keine Maklerprovision vom Käufer eines aus dem Nachlaß veräußerten Grundstücks verlangen. Voraussetzung einer Maklertätigkeit ist es, daß Makler und Verkäufer verschiedene Personen sind, hier jedoch waren der Makler und der als Verkäufer auftretende Testamentsvollstrecker personengleich.


BGH - Az: III ZR 240/99


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Peter Busch
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