Einem Wohnungsmakler ist das Fordern einer Courtage verboten, wenn eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen Makler und Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage besteht. Für die Annahme einer solchen Verflechtung reicht es aus, dass Makler und Verwalter
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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