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Maklercourtage zurück bei enger Verflechtung zwischen Makler und Wohnungsverwalter

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Wohnungsmakler ist das Fordern einer Courtage verboten, wenn eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen Makler und Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage besteht. Für die Annahme einer solchen Verflechtung reicht es aus, dass Makler und Verwalter

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg
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