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Briefkasten zu klein - Mietmangel!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann der zur Wohnung gehörige Briefkasten dickere IN A 4-Umschläge nicht vollständig aufnehmen und ist er gegen die unbefugte Entnahme von Post von außen nicht geschützt, so liegt ein Mangel an der Mietsache vor. Der Briefkasten erfüllt in diesem Fall nicht die Anforderungen der DIN EN 13724.

In einem solchen Fall kann der Mieter verlangen, dass ein normgerechter Briefkasten, der eine ordnungsgemäße Postzustellung ermöglicht, angebracht wird. Ein solcher gehört zum vertragsgemäßen Zustand einer Mietwohnung.

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Hussain

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