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Mängel nicht angezeigt – Pech für den Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Mieter dem Vermieter Mängel nicht angezeigt, so berechtigten diese den Mieter nicht dazu, den Mietzins zu mindern.


AG Saarburg - Az: 5 C 473/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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