Hat ein Mieter dem Vermieter Mängel nicht angezeigt, so berechtigten diese den Mieter nicht dazu, den Mietzins zu mindern.
AG Saarburg - Az: 5 C 473/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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