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Mietminderung erfolgt auf Basis der Warmmiete!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Berechnung einer Mietminderung aufgrund von Wohnungsmängeln erfolgt auf Basis der vereinbarten Bruttomiete, die neben der Grundmiete auch alle Nebenkostenvorauszahlungen und die Heizkosten umfaßt.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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