| Braunverfärbung des Warmwassers als Mangel |
| Die immer wieder auftretende
Braunverfärbung des Warmwassers stellt einen Mangel der Wohnung dar.
Der Vermieter, der diesen Mangel bestreitet, kann sich nicht darauf zurückziehen,
dass bei einer einmaligen Überprüfung keine Braunverfärbung
festgestellt worden sei.
LG Berlin, Urt. vom 10.03.2000 – 64 S 471/99 |