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Braunverfärbung des Warmwassers als Mangel
Die immer wieder auftretende Braunverfärbung des Warmwassers stellt einen Mangel der Wohnung dar. Der Vermieter, der diesen Mangel bestreitet, kann sich nicht darauf zurückziehen, dass bei einer einmaligen Überprüfung keine Braunverfärbung festgestellt worden sei.

LG Berlin, Urt. vom 10.03.2000 – 64 S 471/99