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Braunverfärbung des Warmwassers als Mangel

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die immer wieder auftretende Braunverfärbung des Warmwassers stellt einen Mangel der Wohnung dar. Der Vermieter, der diesen Mangel bestreitet, kann sich nicht darauf zurückziehen, dass bei einer einmaligen Überprüfung keine Braunverfärbung festgestellt worden sei.


LG Berlin, 10.03.2000 - Az: 64 S 471/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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