Ist ein Briefkasten durch Alter oder Beschädigung nicht mehr funktionsfähig, so kann der Mieter, solange vom Vermieter kein neuer Briefkasten angebracht wird, die Miete um 1% kürzen.
OLG Dresden - Az: U 696/96
Quelle: Berliner Mieterbund
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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