Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.071 Anfragen

Fristlose Kündigung trotz vorbehaltener Ersatzvornahme

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Behält sich der Mieter für den Fall der Unterlassung der Mängelbeseitigung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist eine Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatzvornahme lediglich vor, steht der nach fruchtlosem Fristablauf erklärten fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht der Einwand widersprüchlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB entgegen.

Im vorliegenden Grund war dem Mieter der Gebrauch des WCs nach Vertragsschluss wieder entzogen worden. Das WC drohte aufgrund baulicher Mängel dauernd zu verstopfen und war auch bereits mehrfach verstopft. Dies ist per se ein Mangel der Mietsache. Auch die Verstopfungsgefahr stellt einen Mangel dar. Insoweit ist eine Mietsache nicht erst dann mangelhaft, wenn der Mieter einen Schaden wirklich erleidet, sondern schon dann und deshalb, wenn und weil er sie nur in der Befürchtung der Gefahrverwirklichung benutzen kann. Dieser Mangel ist auch nicht so unerheblich, dass ein Kündigungsrecht entfallen könnte.

Beseitigt der Vermieter den angezeigten Mangel nicht binnen einer (angemessenen) Nachfrist oder eine selbstgesetzten Frist, so ist eine erneute Frist seitens des Mieters vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung nicht erforderlich, insbesondere nicht weil der Mieter vorliegend gerade keine Ankündigung einer Ersatzvornahme für den Fall des Fristablaufs gemacht hatte, sondern sich lediglich vorbehalten hatte, eine Mangelbeseitigung abzulehnen und die Mängel sodann auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.071 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant