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Eigentumswohnung als psychologische Praxis?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Bezeichnung "Wohnung" in einer Teilungserklärung schließt die Nutzung als psychologische oder psychotherapeuthische Praxis nicht aus. Dies begründet sich mit dem Grundsatz der freien Nutzung gem. § 13 Abs. 1 WEG, da im vorliegenden Fall keine Störungen durch den Patientenkreis entstanden sind auch

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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