Verspätete Wohnungsräumung kann für den Mieter teuer werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter das Mietverhältnis rechtmäßig wegen Eigenbedarf gekündigt. Der Mieter räumte die Wohnung jedoch nicht fristgerecht, so dass der Vermieter Räumungsklage erheben musste. Der Mieter zog schlussendlich erst ein gutes Jahr später aus als geplant.
Der Berechtigte des Eigenbedarfs musste übergangsweise eine andere Wohnung anmieten.
Da der Berechtigte ca. 150 € mehr Miete monatlich als der ursprüngliche Mieter gezahlt hätte, verlangte der Vermieter Ersatz des Mietausfallschadens - zu Recht.
Der auszugsunwillige Mieter musste für den Zeitraum November 2011 - Januar 2013 die entgangene Miete von monatlich ca. 150 € ausgleichen.
Zudem musste der Mieter Ersatz für die Mieten leisten, die der Berechtigte für November 2012 bis Januar 2013 gezahlt hätte.
AG Aachen, 10.03.2016 - Az: 107 C 263/13
ECLI:DE:AGAC1:2016:0310.107C263.13.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.