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Eigenbedarfskündigung auch bei emotionaler Bindung des Mieters an die Wohnung?
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten, weil der Vermieter die Wohnung aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zu seinem neuen Arbeitsplatz benötigte. Der Mieter wand ein, dass er eine starke emotionale Bindung an die Wohnung habe, da ihm als Exil-Iraner die Wohnung zur Heimat geworden sei und auch sein Sohn in den Räumen geboren sei. Das Gericht bestätigte jedoch den Räumungsanspruch des Vermieters, da ein nachvollziehbarer, vernünftiger und anerkennenswerter Grund für die Eigenbedarfskündigung vorlag. Die vom Mieter vorgebrachten Gründe reichten nicht aus, um der berechtigten Eigenbedarfskündigung entgegenzustehen.

LG Essen, 23.11.2007 - Az: 15 S 232/07