| Eigenbedarfskündigung auch bei emotionaler Bindung des Mieters an die Wohnung? |
| Im vorliegenden Fall hatte
ein Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten, weil der Vermieter
die Wohnung aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zu seinem neuen Arbeitsplatz
benötigte. Der Mieter wand ein, dass er eine starke emotionale Bindung
an die Wohnung habe, da ihm als Exil-Iraner die Wohnung zur Heimat geworden
sei und auch sein Sohn in den Räumen geboren sei. Das Gericht bestätigte
jedoch den Räumungsanspruch des Vermieters, da ein nachvollziehbarer,
vernünftiger und anerkennenswerter Grund für die Eigenbedarfskündigung
vorlag. Die vom Mieter vorgebrachten Gründe reichten nicht aus, um
der berechtigten Eigenbedarfskündigung entgegenzustehen.
LG Essen, 23.11.2007 - Az: 15 S 232/07 |