Sind die Räume der Mietwohnung noch nicht vollständig geräumt und weigert sich der Vermieter daher, die Räumlichkeiten zurückzunehmen, so liegt nicht in jedem Fall ein Vorenthalten des Mieters vor. Sind nur noch einzelne Sachen in den Räumen, die Nutzung des Objekts nicht wesentlich hindern,
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


