Die Abrechnung der Betriebskosten
kann bei Eigentumswohnungen erheblich vereinfacht werden, indem der Umlageschlüssel
der Eigentümergemeinschaft auf das Mietverhältnis übertragen
wird. Dies vermeidet eine Abrechnung nach einem eventuell gänzlich
anderen Umlageschlüssel und erlaubt es dem Vermieter, die Abrechnung
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