Maklervertrag durch schlüssiges
Verhalten
Ein Maklervertrag kann auch
durch so genanntes schlüssiges Verhalten zustandekommen. Ein ausdrücklicher
schriftlicher oder mündlicher Vertragsschluss ist nicht erforderlich.
Allerdings ist es Sache des Maklers das Vorhandensein eines Maklervertrags
nachzuweisen. Bei einem Vertragsschluss durch schlüssiges (konkludentes)
Verhalten sind die Voraussetzungen relativ streng.
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