|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |MAKLER|
Vermittlungsmakler
Erbringt ein Makler nicht nur den Nachweis einer Vertragsmöglichkeit (Nachweismakler), sondern vermittelt er einen Vertrag als einseitiger Interessenvertreter des Auftraggebers, so ist er ein Vermittlungsmakler. Voraussetzung der Provisionspflicht ist es, dass der vom Auftraggeber angestrebte Vertrag durch die Vermittlung des Maklers auch tatsächlich zustande kommt.

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Mietrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten