Eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt der örtliche Mietspiegel dar. Mit Hilfe eines Mietspiegels kann man überprüfen, ob sich die Miete im preisrechtlich zugelassenen Rahmen bewegt, ohne selbst vergleichbare Wohnungen ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.
>> Details:
Die Spiegel einzelner Städte
HInweis: Bitte
beachten Sie, daß die hier vorliegenden Daten lediglich als Eckwerte
anzusehen sind. Oftmals ist gerade in Großstädten mittels eines
feineren Rasters und weiterer Bewertungskriterien ein individuell für
Ihre Wohnung anwendbarer Mietpreis zu ermitteln. Auch liegt uns nicht immer
der aktuellste Mietspiegel vor. Informieren Sie uns, wenn Sie einen neueren
Mietspiegel kennen.
>> Ermittlung der "ortsüblichen Miete" in Gemeinden ohne Mietspiegel
>> Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig?
>> Mietzinsgrenze: So wird die Höchstmiete berechnet
>> Mietzinsreduzierung: Wie bekommen Sie zuviel bezahlte Miete zurück?
>> Leitfaden
für Kommunen zur Mietspiegelerstellung: Hinweise zur Erstellung von
Mietspiegeln
PDF-Format
(585 kB)
Hrsg.:
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
>> Mietspiegel
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vom 02.05.2008 Version 5.34 (ca. 1,6 MB - ZIP-File entpacken und starten)
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