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Beschränkung des Versorgungsausgleichs

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sollen mittels Vereinbarung zwischen den beteiligten Eheleuten die während eines Teils der Ehezeit erworbenen Anrechte vom Versorgungsausgleich ausgenommen werden, so ist die Vereinbarung wirksam, wenn der sich danach zugunsten des Berechtigten ergebende Ausgleich geringer ist, als der auf die gesamte Ehezeit entfallende Ausgleichsbetrag.


OLG Zweibrücken, 03.07.2006 - Az: 2 UF 69/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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