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Alleinerziehender mit zwei Grundschulkindern - nur Teilzeit!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform kann einem alleinerziehenden geschiedenen Ehepartner mit zwei Kindern im Grundschulalter nur eine Teilzeittätigkeit zumutbar sein, wobei ggf. bestehende Kinderbetreuungsplätze zu nutzen sind. Sofern Betreuungsmöglichkeiten im Einzelfall nicht bestehen, so ist dies vom Alleinerziehenden zu beweisen. Da Zeit verbleiben muss, zur Arbeitsstätte zu gelangen, Einkäufe zu tätigen und die Kinder angemessen zu versorgen, zu betreuen und fördern, kann regelmäßig keine Vollzeittätigkeit erwartet werden.


OLG Düsseldorf, 09.05.2008 - Az: II-2 WF 62/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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