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Kein Unterhaltsverzicht zu Lasten eines Kindes!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann die Mutter nicht für ihren Unterhalt und den des unehelichen Kindes aufkommen, so kann der Kindesvater nicht per Vereinbarung vom Unterhalt befreit werden. Eine derartige Vereinbarung ist eine unzulässige Beeinträchtigung des Kindeswohls, da die Einigung zu Lasten des Kindes geht. Eine solche Vereinbarung wäre nur dann zulässig, wenn dem sorgenden Elternteil ein den eigenen und den Unterhalt des Kindes deckendes Einkommen verbleibt.


OLG Frankfurt, 21.03.2007 - Az: 6 WF 28/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Marc Stimpfl, Boppard