| Familienunterhalt bei Verzicht auf Erwerbstätigkeit der neuen Ehefrau |
| Entspricht es dem berechtigten
Interesse in der neuen Ehe eines Unterhaltspflichtigen, dass seine Ehefrau
zugunsten der Haushaltsführung und der Betreuung ihrer Kinder aus
einer früheren Beziehung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet,
so ist der Anspruch der Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen einer Mangelverteilung
neben den gleichrangigen Unterhaltsansprüchen der Kinder des Unterhaltspflichtigen
aus der früheren Ehe zu berücksichtigen, wenn deren Mutter infolge
Wiederheirat nicht mehr unterhaltsberechtigt ist.
BGH, 25.4.2007 - Az: XII ZR 189/04 |