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Selbständigkeit verringert den Unterhalt nicht!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Führt die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zu einer dauerhaften Verschlechterung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, so ist diese nicht zulässig. Nur dann, wenn keine dauerhafte Verschlechterung zu erwarten ist, ist der Berufswechsel zulässig.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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