Die Berücksichtigung eines Kinderbetreuungsbonus hängt stets von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab. Für ein 15 Jahre altes Kind ist ein solcher zwar nicht ausgeschlossen, er muß jedoch nicht erfolgen.
OLG Brandenburg, 29.03.2007 - Az: 10 WF 39/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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