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Eigenheimzulage wird bei Unterhaltsberechnung berücksichtigt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erhält ein Unterhaltsberechtigter eine Eigenheimzulage, so ist diese bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen zu berücksichtigen. Wurde die Zulage ohne ersichtlichen Grund abgetreten, so führt dies nicht zur Nichtberücksichtigung.
Der Billigkeit entsprechend können zudem auch Einküfte aus einer Tätigkeit neben dem Studium anteilig bedarfsmindernd angerechnet werden.


OLG Hamm, 09.05.2006 - Az: 1 UF 281/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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