| Eigenheimzulage wird bei Unterhaltsberechnung berücksichtigt |
| Erhält ein Unterhaltsberechtigter
eine Eigenheimzulage, so ist diese bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen
zu berücksichtigen. Wurde die Zulage ohne ersichtlichen Grund abgetreten,
so führt dies nicht zur Nichtberücksichtigung.
Der Billigkeit entsprechend können zudem auch Einküfte aus einer Tätigkeit neben dem Studium anteilig bedarfsmindernd angerechnet werden. OLG Hamm, 9.5.2006 - Az: 1 UF 281/05 |