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Kreditkosten statt pauschaler Fahrtkosten?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Statt der pauschalen berufsbedingten Fahrtkosten können die eheprägenden Finanzierungskosten für ein Fahrzeug geltend gemacht werden. Diese sind aufgrund der teilweisen privaten Nutzung des Fahrzeugs nicht gleich den Kreditkosten und gem. §

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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