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Aus- und Weiterbildung für Unterhaltsschuldner

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verfügt ein Unterhaltspflichtiger über eine Berufsausbildung und kann er im erlernten bzw. ausgeübten Beruf eine ausreichende Lebensgrundlage finden, so tritt sein Interesse an Aus- und Weiterbildung hinter das Unterhaltsinteresse minderjähriger Kinder zurück.


OLG Brandenburg - Az: 9 UF 111/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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