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Ermittlung des Barwertes von Anrechten einer nicht-volldynamischen Versorgung
Die Ermittlung des Barwertes von Anrechten einer nicht-volldynamischen Versorgung (hier: Bayerische Apothekerversorgung) bestimmt sich seit dem 1. Januar 2003 nach der Barwert-Verordnung in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung vom 26. Mai 2003 (BGBl. I S. 728). Den Bedenken des Senats im Beschluß vom 5. September 2001 (BGHZ 148, 351) ist durch die Änderung der Barwert-Verordnung Rechnung getragen.

BGH - Az: XII ZB 152/01