| Ermittlung des Barwertes von Anrechten einer nicht-volldynamischen Versorgung |
| Die Ermittlung des Barwertes
von Anrechten einer nicht-volldynamischen Versorgung (hier: Bayerische
Apothekerversorgung) bestimmt sich seit dem 1. Januar 2003 nach der Barwert-Verordnung
in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung
vom 26. Mai 2003 (BGBl. I S. 728). Den Bedenken des Senats im Beschluß
vom 5. September 2001 (BGHZ 148, 351) ist durch die Änderung der Barwert-Verordnung
Rechnung getragen.
BGH - Az: XII ZB 152/01 |