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Anrechnung des Kindergeldes II

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit eine hälftige Anrechnung des Kindergeldes erfolgen kann, muß die Unterhaltsleistung 135% des Regelbetrages betragen. Bei einer geringeren Unterhaltszahlung entfällt die Anrechnung.


OLG Naumburg - Az: 8 UF 163/02


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz