Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit eines mit Drittschulden belasteten Unterhaltspflichtigen ist ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einzuleiten.
OLG Stuttgart - Az: 16 UF 268/02
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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