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Ehegatten von Geschwistern sind nicht auskunftspflichtig
Wer für einen Elternteil Unterhalt zahlt und einen Ausgleichsanspruch geltend machen will, kann nur von seinen Geschwistern Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen. Die Ehepartner der Geschwister sind ihm demgegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet. Der Geschwister müssen allerdings auch insoweit Auskunft über ihre eigenen finanziellen Verhältnisse erteilen, als diese von den Einkünften ihrer Ehegatten mitbestimmt werden.

BGH, 7.5.2003 - Az: XII ZR 229/00