| Ehegatten von Geschwistern sind nicht auskunftspflichtig |
| Wer für einen Elternteil
Unterhalt zahlt und einen Ausgleichsanspruch geltend machen will, kann
nur von seinen Geschwistern Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse
verlangen. Die Ehepartner der Geschwister sind ihm demgegenüber nicht
zur Auskunft verpflichtet. Der Geschwister müssen allerdings auch
insoweit Auskunft über ihre eigenen finanziellen Verhältnisse
erteilen, als diese von den Einkünften ihrer Ehegatten mitbestimmt
werden.
BGH, 7.5.2003 - Az: XII ZR 229/00 |