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Trennungsunterhalt - Wenn der Partner der Ehefrau homosexuell ist

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn eine Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt, kann der Trennungsunterhalt versagt oder aus Billigkeitsgründen herabgesetzt werden.
Eine eheähnliche Verbindung im unterhaltsrechtlichen Sinn kann auch dann vorliegen, wenn der Partner der getrennt lebenden Ehefrau homosexuell ist. Entscheidend ist dabei,

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Natalie Reil, Landshut