Auch dann, wenn eine Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt, kann der Trennungsunterhalt versagt oder aus Billigkeitsgründen herabgesetzt werden.
Eine eheähnliche Verbindung im unterhaltsrechtlichen Sinn kann auch dann vorliegen, wenn der Partner der getrennt lebenden Ehefrau homosexuell ist. Entscheidend ist dabei,
Eine eheähnliche Verbindung im unterhaltsrechtlichen Sinn kann auch dann vorliegen, wenn der Partner der getrennt lebenden Ehefrau homosexuell ist. Entscheidend ist dabei,
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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