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Umgangsrecht

Familienrecht

Das Umgangsrecht regelt Besuche und Kontakte zwischen einem Elternteil und minderjährigem Kind, in besonderen Fällen zwischen einem Dritten und einem minderjährigen Kind.

Auch wenn das Umgangsrecht mit der elterlichen Sorge geregelt ist, so ist es dennoch von diesem zu trennen. Denn das Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil und auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht ein Recht auf Umgang mit dem Kind zu. 

Über den zeitlichen Umfang und auch den Ort wird oft gestritten, so dass ein Gericht die für das Kind optimale Lösung finden muss.

Das Kind hat zudem ein Kontaktrecht zu weiteren wichtigen Bezugspersonen (z.B. Großeltern, Geschwistern, Pflegeeltern).

Das Umgangsrecht kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigert oder eingeschränkt werden.

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Urteil
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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R.Münch, Langenfeld