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Bei gesteigerter Unterhaltspflicht auch bei 42-Stundenwoche Nebentätigkeit?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann ein gesteigert Unterhaltspflichtiger trotz vollschichtiger Tätigkeit den Regelunterhalt nicht zahlen, so muß dargelegt werden, daß mit der Tätigkeit die Erwerbsmöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft sind. Dies betrifft auch Darlegungen

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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