Elternunterhalt - Tilgungszahlungen und der Firmenwagen
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
(Auch) bei Ansprüchen auf Elternunterhalt stellen Tilgungsaufwendungen für die selbstgenutzte und ggf. weitere Immobilien Altersvorsorge dar. Sie sind folglich auf die Obergrenze für absetzbare Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens zusätzlich zur primären Altersvorsorge (bzw. insgesamt 25 % des Bruttoeinkommens) anzurechnen. Erreichen oder übersteigen daher bereits die Tilgungsaufwendungen die Obergrenze, so sind weitere Altersvorsorgebeiträge nicht mehr absetzbar.
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