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Gemeinsame Sorge vor Scheidung der Mutter?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch vor rechtskräftiger Scheidung der Mutter können sich unverheiratete Eltern für eine gemeinsame elterliche Sorge entscheiden (§ 1626a BGB). Diese Erklärung ist jedoch schwebend unwirksam und wird erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.


BGH - Az: XII ZB 158/02


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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