Wer
ist auskunftsberechtigt, wer -pflichtig?
Meist
macht der nicht sorgeberechtigte Elternteil sein Auskunftsrecht dem Elternteil
gegenüber geltend, der die Alleinsorge besitzt. Es sind aber auch
Fälle denkbar, in denen bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei
dem das Kind sich regelmäßig aufhält, dem anderen Elternteil
Auskunft schuldet. Dasselbe gilt, wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil
sein Umgangsrecht ausübt und in diesem Zusammenhang Informationsbedarf
besteht, etwa weil das Kind während der Dauer des Umgangsrechts erkrankt
oder verunglückt ist.