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Wer ist auskunftsberechtigt, wer -pflichtig?
Meist macht der nicht sorgeberechtigte Elternteil sein Auskunftsrecht dem Elternteil gegenüber geltend, der die Alleinsorge besitzt. Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, bei dem das Kind sich regelmäßig aufhält, dem anderen Elternteil Auskunft schuldet. Dasselbe gilt, wenn ein nicht sorgeberechtigter Elternteil sein Umgangsrecht ausübt und in diesem Zusammenhang Informationsbedarf besteht, etwa weil das Kind während der Dauer des Umgangsrechts erkrankt oder verunglückt ist.