Familien- oder betreuungsrechtliche Probleme belasten den Betroffenen meist ganz besonders, da die Lebensverhältnisse dann umfassend in Mitleidenschaft gezogen sind. Seien es Fragen des Kindesunterhalts, einer Scheidung oder aber der Bestellung eines Betreuers: Immer ist es wichtig, schnelle und kompetente rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich durchgesetzt werden können, bietet sich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung an.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt jedoch im Familienrecht grundsätzlich lediglich Beratungsrechtsschutz.
Um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich durchgesetzt werden können, bietet sich der Abschluss einer Rechtschutzversicherung an.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt jedoch im Familienrecht grundsätzlich lediglich Beratungsrechtsschutz.
Stand: (letzte Änderung: 21.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Nein, im Familienrecht beschränkt sich der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung in der Regel lediglich auf den Beratungsrechtsschutz. Außergerichtliche Vertretung und Gerichtskosten sind meist ausgeschlossen.
Versicherer stufen familiäre Rechtsstreitigkeiten aufgrund der hohen emotionalen Belastung und der komplexen wirtschaftlichen Auswirkungen oft als unkalkulierbares Risiko ein und schließen daher eine umfassende Deckung aus.
Der Beratungsrechtsschutz deckt in der Regel die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Anwalt ab. Dies hilft Betroffenen, die eigene Rechtsposition bei Scheidung, Unterhalt oder Betreuungsfragen besser einzuschätzen.
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