Achtung: Diese Tabelle wurde zu Vergleichszwecken eingestellt. Die derzeit gültige Tabelle finden Sie hier.
Ab
dem 1.7.2003 werden die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger
Kinder erhöht. Dies hat das Bundesministerium der Justiz beschlossen.
Damit einher wurde die Düsseldorfer Tabelle abgeändert. Die neuen
Werte treten mit dem 1.7.2003 in Kraft.
Die
Düsseldorfer Tabelle ist als Orientierung für die Berechnung
des Kindesunterhaltes in den alten Bundesländern, die Berliner Tabelle
für die neuen Bundesländer, bedeutsam. Die Werte in den neuen
Bundesländern liegen um 92 Prozent der Werte der alten Bundesländer.
In
der Düsseldorfer Tabelle werden die Regelbeträge um etwa sechs
Prozent erhöht, der Studentenunterhalt wurde nicht geändert und
liegt weiterhin bei EURO 600, da die BAföG-Sätze nicht angehoben
wurden.
Ebenfalls
unverändert bleibt der Selbstbehalt von barunterhalftspflichtigen
Eltern. Er liegt für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern
und 18-20 Jahre alten im Elternhaus lebenden Schülern bei EURO 840
bei Erwerbstätigkeit und bei EURO 730 in anderen Fällen. Der
Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern, die nicht im Elternhaus
leben oder nicht mehr die Schule besuchen liegt unverändert bei EURO
1.000.
Da
die Selbstbehalte den Lebenshaltungskosten angepaßt werden, wenn
eine nicht unerhebliche Steigerung vorliegt, besteht zur Zeit keine Veranlassung
für eine Anhebung dieser Sätze.
Der
Selbstbehalt von Kindern, die bedürftigen Eltern Unterhalt zahlen
müssen beträgt mindestens EURO 1.250 im Monat. Hinzu kommt die
Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, für den Ehegatten
verbleiben EURO 950 sofern die ehelichen Lebensverhältnisse nicht
einen höheren Betrag zulassen.
Kindesunterhalt
*
| Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen |
(§ 1612 a Abs. 3 BGB) |
|
|
|||
| Alle Beträge in Euro |
|
|
|
|
|
|
| 1. bis 1300 |
|
|
|
|
|
|
| 2. 1300 - 1500 |
|
|
|
|
|
|
| 3. 1500 - 1700 |
|
|
|
|
|
|
| 4. 1700 - 1900 |
|
|
|
|
|
|
| 5. 1900 - 2100 |
|
|
|
|
|
|
| 6. 2100 - 2300 |
|
|
|
|
|
|
| 7. 2300 - 2500 |
|
|
|
|
|
|
| 8. 2500 - 2800 |
|
|
|
|
|
|
| 9. 2800 - 3200 |
|
|
|
|
|
|
| 10. 3200 - 3600 |
|
|
|
|
|
|
| 11. 3600 - 4000 |
|
|
|
|
|
|
| 12. 4000 - 4400 |
|
|
|
|
|
|
| 13. 4400 - 4800 |
|
|
|
|
|
|
| über 4800 |
|
|||||
Downloads: (PDF-Format)
1. Berliner Tabelle ab 1.7.2003