Da das Bundesjustizministerium ab dem 1.7.2005 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht hat, wird auch die Düsseldorfer Tabelle entsprechend geändert. Die Düsseldorfer Tabelle wird bundesweit zur Orientierung bei der Festlegung des Kindesunterhaltes herangezogen und ist mit allen Oberlandesgerichten in Deutschland abgestimmt. Die Erhöhung der Regelbeträge liegt bei gut 2,5%, so daß nunmehr 204 statt 199 Euro für Kinder bis zu 5 Jahren, 247 Euro für 6-11 Jahre alte Kinder und 291 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren zu zahlen sind. Mit dem Einkommen steigen auch die Regelbeträge, wobei in den neuen Bundesländern die Werte bei ca. 92% der Werte der alten Bundesländer liegen, so daß entsprechend zwei niedrigere Einkommensgruppen vorgeschaltet sind.
Auch der Stundentenunterhalt wird angehoben und liegt nun bei 640 Euro. Hier will man - trotz unverändertem BafÖG - den erhöhten Lebenshaltungskosten gerecht werden. Die letzte Anpassung fand hier 2001 statt.
Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:
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Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2005
Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle; Stand 1.7.2005
Auch der Stundentenunterhalt wird angehoben und liegt nun bei 640 Euro. Hier will man - trotz unverändertem BafÖG - den erhöhten Lebenshaltungskosten gerecht werden. Die letzte Anpassung fand hier 2001 statt.
Die Regelbeträge betragen im Einzelnen:
Kindesunterhalt
| Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen | (§ 1612 a Abs. 3 BGB) |
|||||
| Alle Beträge in Euro | ||||||
| 1. bis 1300 | ||||||
| 2. 1300 - 1500 | ||||||
| 3. 1500 - 1700 | ||||||
| 4. 1700 - 1900 | ||||||
| 5. 1900 - 2100 | ||||||
| 6. 2100 - 2300 | ||||||
| 7. 2300 - 2500 | ||||||
| 8. 2500 - 2800 | ||||||
| 9. 2800 - 3200 | ||||||
| 10. 3200 - 3600 | ||||||
| 11. 3600 - 4000 | ||||||
| 12. 4000 - 4400 | ||||||
| 13. 4400 - 4800 | ||||||
| über 4800 | ||||||
Düsseldorfer Tabelle ab 1.7.2005
Erläuterungen zur Düsseldorfer Tabelle; Stand 1.7.2005
Quelle: OLG Düsseldorf
Stand: (letzte Änderung: 28.05.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Aufgrund einer Erhöhung der gesetzlichen Regelbeträge durch das Bundesjustizministerium wurden die Unterhaltssätze um gut 2,5 % angehoben.
Der Unterhaltsbedarf für Studenten wurde auf 640 Euro angehoben, um gestiegenen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden.
Ja, in den neuen Bundesländern liegen die Werte bei ca. 92 % der Werte der alten Bundesländer, weshalb dort zwei niedrigere Einkommensgruppen vorgeschaltet sind.
Sie dient als bundesweite Orientierungshilfe für die Bemessung des Kindesunterhalts und ist mit allen Oberlandesgerichten in Deutschland abgestimmt.
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