[AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2008]
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* AnwaltOnline - Familienrecht Juni 2008 *
* von https://www.AnwaltOnline.com/familienrecht/ *
* ISSN: 1511-8983 *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*2* Das Thema des Monats
*3* Mehr von AnwaltOnline
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile & Neues
>> Reitsport kann Mehrbedarf darstellen
Für den Fall, dass der Reitsport des Kindes von den Eltern
vor ihrer Trennung gefördert wurde, sind die hierdurch
entstehenden Aufwendungen als Mehrbedarf erstattungsfähig.
OLG Naumburg, 26.4.2007 - Az: 3 UF 26/07
>> Anerkenntnisurteils führt grundsätzlich zur Bindungs-
wirkung
Auch die materielle Rechtskraft eines im Unterhaltsprozess
ergangenen Anerkenntnisurteils führt grundsätzlich zur
Bindungswirkung. Wird die Abänderung eines solchen Urteils
verlangt, so kommt es für die Frage, ob eine wesentliche
Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse eingetreten ist,
auf die dem Anerkenntnisurteil zugrunde liegenden tat-
sächlichen Umstände an.
BGH, 4.7.2007 - Az: XII ZR 251/04
>> Beschneidung ohne Sorgerecht veranlasst - Schmerzens-
geld
Im vorliegenden Fall hatte ein nicht sorgeberechtigter Vater
ohne die Zustimmung der das Sorgerecht innehabenden Mutter
die Bescheidung eines noch nicht einwilligungsfähigen,
minderjährigen Jungen veranlasst. Dies stellt eine Ver-
letzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Kindes dar,
die bereits wegen der Genugtuungsfunktion einen Schmerzens-
geldanspruch des Kindes begründet. Das Gericht hielt ein
Schmerzensgeld i.H.v. EUR 10.000 für angemessen, wobei im
konkreten Fall die Vorinstanz über die Höhe entscheiden
muss.
OLG Frankfurt/Main, 21.8.2007 - Az: 4 W 12/07
>> Kurze Ehezeit und Ehegattenunterhalt
Das Gericht nimmt bei einer Scheidungseinreichung ca. 2 1/2
Jahre nach Eheschließung eine kurze Ehezeit i.S.d. § 1579
Nr. 1 BGB an. Die Berücksichtigung der Erziehungsdauer der
Kinder ist in solchen Fällen nur dann von Bedeutung, wenn
die Partei, die Unterhaltsansprüche geltend macht, auch das
oder die gemeinsamen Kinder tatsächlich betreut.
OLG Köln, 29.6.2007 - Az: 4 WF 105/07
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Versorgungsausgleich umfasst auch Wiederauffüllungs-
beiträge
>> Beleidigungen und Verunglimpfungen im Sorgerechts-
verfahren
>> Änderungen und Ergänzungen von letztwilligen Ver-
fügungen - welche Gebühren fallen an?
>> Gemeinsames Konto wird bei Trennung hälftig geteilt
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Weitere aktuelle Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder (Teil 2)
> Wo endet die Leistungsfähigkeit eines barunterhalts-
pflichtigen Elternteils?
Unterhaltspflichtig ist nur, wer leistungsfähig ist. Dabei
gelten für Unterhaltsansprüche minderjähriger und gleich-
gestellte Kinder besondere, gegenüber anderen Unterhalts-
ansprüchen verschärfte Voraussetzungen. Der barunterhalts-
pflichtige Elternteil muss alle verfügbaren Mittel
einsetzen, um den angemessenen Unterhalt eines minder-
jährigen Kindes sicherzustellen.
Dazu gehört, dass er seine Verdienstmöglichkeiten aus-
schöpfen muss, auch wenn damit ein Wohnsitzwechsel oder die
Annahme einer nicht seiner Berufsausbildung entsprechenden
Arbeitsstelle verbunden ist. Auch etwa vorhandenes Vermögen
muss eingesetzt werden; Schulden werden nur unter bestimmten
Voraussetzungen berücksichtigt. Unrentable selbstständige
Tätigkeiten müssen aufgegeben werden. Hält sich der bar-
unterhaltspflichtige Elternteil an diese Vorgaben nicht,
wird zu Gunsten des unterhaltsberechtigten Kindes als Ein-
kommen des Unterhaltspflichtigen von dem Betrag ausgegangen,
den er bei einem zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft
verdienen könnte. Der eigene Unterhalt des barunterhalts-
pflichtigen Elternteils ist auf das absolut Notwendige
beschränkt.
> In welchen Fällen muss auch der Elternteil Barunterhalt
zahlen, der das Kind allein betreut?
Der Elternteil, der das Kind betreut, hat nur unter sehr
engen Voraussetzungen daneben auch einen Teil des Barunter-
halts zu leisten, z.B. dann, wenn sein Einkommen das des
barunterhaltspflichtigen Elternteils wesentlich übersteigt
oder wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht
leistungsfähig ist. Derzeit geht man i.a. von einem monat-
lichen "Mindestselbstbehalt" des barunterhaltspflichtige
Elternteils gegenüber den Unterhaltsansprüchen minder-
jähriger Kinder von EUR 900,- bzw. EUR 770,- aus, je
nachdem, ob der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist oder
nicht.
> Wann liegt Sonderbedarf vor?
Der laufende Unterhalt für ein Kind deckt nur die laufenden
Kosten ab. Daneben besteht ein Anspruch auf zusätzlichen
Unterhalt, wenn Sonderbedarf auftritt. Darunter versteht man
einen unregelmäßigen, nicht mit Wahrscheinlichkeit vorherseh-
baren und im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhn-
lich hohen Bedarf, so dass er aus dem laufenden Unterhalt
nicht gedeckt werden kann. Im einzelnen ist die Recht-
sprechung, in welchen Fällen Sonderbedarf vorliegt, sehr
uneinheitlich. Anerkannt wurde er schon bei der Erstaus-
stattung eines Säuglings, Klassenfahrten ins Ausland, Kosten
einer kieferorthopädischen Behandlung, verneint bei
Konfirmationskosten und Kosten eine Aufenthalts im Schul-
landheim.
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Unterhalt trotz vorgezogenem Ruhestand?
An einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung ändert sich
durch den Eintritt des Unterhaltspflichtigen in den vor-
gezogenen Ruhestand grundsätzlich nichts. Die Frage ist nur,
welches Einkommen zukünftig für die Berechnung des Unter-
haltsanspruchs zu Grunde zu legen ist. [... weiterlesen ...]
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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