Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.442 Anfragen

Kein Fahrverbot bei Rotlichtverstoß an unübersichtlicher Kreuzung?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Allein der Umstand, dass auch andere Verkehrsteilnehmer, die einen vergleichbaren Rotlichtverstoß begangen haben, eine unübersichtliche Kreuzungssituation geltend gemacht haben, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, es liegt nur eine mindere Nachlässigkeit vor. Insoweit sind Feststellungen zur Verkehrssituation zu treffen, die das von geschilderte Übersehen der Lichtzeichenanlage an der Kreuzung als Fehler erscheinen lassen, der an dieser Stelle jedem sorgfältigen und gewissenhaften Fahrer unterlaufen könnte.


OLG Karlsruhe, 02.08.2021 - Az: 1 Rb 34 Ss 457/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG