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Kein Anspruch auf Bewohnerparkausweis bei vorhandenem eigenen Stellplatz
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Allein, dass das Fahrzeug der Klägerin nicht in ihren vorhandenen Duplex-Stellplatz hineinpasst, begründet von sich aus keinen besonderen Härtefall, der die Ausstellung eines Bewohnerparkausweis trotz vorhandenem Stellplatz rechtfertigen könnte.
Allenfalls bei Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit der Stellplatzfreigabe für Dritte wäre an einen Härtefall zu denken. Eine solche Ausnahme mag also dann bestehen, wenn es sich nahezu aufdrängt, dass ein angegebener „Stellplatz“ in Wahrheit für keinerlei neuzeitliches Fahrzeug nutzbar wäre (hier nicht bejaht).
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