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Verkehrsunfall und die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Im Zuge der Bestimmung der notwendigen Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges kann sowohl die Fraunhofer-, als auch die Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage herangezogen werden. Es erscheint ermessensgerecht, einen Mittelwert aus den beiden Listen zu bilden.

Angesichts einer geringen Anmietdauer von nur 6 Tagen erscheint ein Abzug für ersparte Eigenaufwendungen nicht geboten.


AG Lüneburg, 10.10.2018 - Az: 50 C 254/18

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