Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.864 Anfragen

Haftung für Entladevorgänge des Anhängers durch Zugfahrzeug-Halter?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein nicht mit besonderen Risiken verbundener Entladevorgang des Anhängers führt nicht zu einer Erhöhung des Betriebsgefahr des Zugfahrzeugs. Es bleibt bei der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs. 4 S. 2 StVG, nach der im Innenverhältnis der Halter des Zugfahrzeugs verpflichtet ist.

Wenn eine Mehrfachversicherung dadurch entsteht, dass Zugfahrzeug und Anhänger bei verschiedenen Versicherungen haftpflichtversichert sind, ist im Innenverhältnis nach § 78 Abs. 3 VVG i. V. m. § 19 Abs. 4 S. 2 StVG in der Fassung des Gesetzes vom 10.07.2020 (BGBl. I S. 1653) der Halter - und damit auch der Haftpflichtversicherer - des Zugfahrzeugs allein zur Zahlung verpflichtet.

Die Ausnahme nach § 19 IV S. 3 StVG setzt voraus, dass sich durch den Anhänger eine höhere Gefahr verwirklicht hat als durch das Zugfahrzeug allein, wobei nach S. 4 das Ziehen des Anhängers allein im Regelfall keine höhere Gefahr verwirklicht.


OLG München, 15.05.2023 - Az: 24 U 721/23 e

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant