Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.629 Anfragen

Verbringungskosten bei konkreter Schadensabrechnung

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte vom Schädiger den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag bei Beschädigung einer Sache beanspruchen.

Wenn der Schaden konkret abgerechnet wird, genügt der Geschädigte grundsätzlich seiner Darlegungslast durch Vorlage der Rechnung.

Die Rechnung hat Indizwirkung dafür, dass der Reparaturaufwand erforderlich war. Dies gilt auch im Hinblick auf die abgerechneten Verbringungskosten.


AG Kiel, 08.07.2019 - Az: 116 C 58/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant