Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.772 Anfragen

Unfallgegner muss die Übersendungskosten von angeforderten Unterlagen zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Der Schädiger darf gemäß § 119 Abs. 3 VVG vom Geschädigten zwar die Übersendung der Unterlagen zum Verkehrsunfall (hier: Achsvermessungsprotokolle) verlangen, jedoch kann der Geschädigte die Übersendung derselben zu Recht davon abhängig machen, dass der Schädiger hinsichtlich der diesbezüglichen Kosten eine Kostenübernahmeerklärung abgibt.

§ 119 Abs. 3 VVG sieht eine Auskunftsobliegenheit vor, soweit die Feststellung des Schadensereignisses bzw. die Höhe des Schadens betroffen ist und die Beschaffung der Belege dem Geschädigten billigerweise zugemutet werden kann.

Die Vorlage von angeforderten Belegen nach § 119 Abs. 3 S. 2 VVG kann der Geschädigte nach § 811 Abs. 2 S. 1 BGB jedoch von einer Kostenübernahmeerklärung des Versicherers abhängig machen.

Erfolgt diese nicht, kann ohne die Kostenfolge des § 93 ZPO Klage erhoben werden.


LG Stuttgart, 07.11.2019 - Az: 19 O 95/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.772 Beratungsanfragen

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant